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Wann Geschäftsführer ausgeschlossen werden können PDF Drucken

Die bisherigen Ausschlussgründe für Geschäftsführer (§ 6 II 3 GmbHG, § 76 III 3 AktG) werden um Verurteilungen wegen

  • Insolvenzverschleppung,
  • falscher Angaben und
  • unrichtiger Darstellung sowie
  • Verurteilungen auf Grund allgemeiner Straftatbestände mit Unternehmensbezug


erweitert.

Zum Geschäftsführer kann folglich nicht mehr bestellt werden, wer gegen zentrale Bestimmungen des Wirtschaftsstrafrechts verstoßen hat.

Praxishandbuch für Geschäftsführer und Gesellschafter-Fazit: Das gilt auch bei Verurteilungen wegen vergleichbarer Straftaten im Ausland. Außerdem haften künftig Gesellschafter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einer Person, die nicht Geschäftsführer sein kann, die Führung der Geschäfte überlassen.


 
Aktuell

Gerichte verlangen von Geschäftsführern weit reichende Kenntnisse!


Laut Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein „muss sich der Geschäftsführer die notwendigen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Kenntnisse verschaffen, um das Amt auszuführen“. Ganz konkret muss er in der Lage sein, eine Jahresbilanz einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.

Völlig neu ist, dass es nicht zur Haftungsfreistellung genügt, wenn der Geschäftsführer seinen Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen lässt und sich darauf beruft, dass dieser den Jahresabschluss von Berufs wegen korrekt anzufertigen habe. Geschäftsführer müssen daher selbst beurteilen können, ob der Jahresabschluss korrekt ist und dem tatsächlichen Geschäftsverlauf entspricht.

Dadurch erhöht sich jetzt das persönliche Haftungsrisiko – zusätzlich zu den schon geltenden Regelungen der GmbH-Reform.
 




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„Vielen Dank, Herr Schneider! Als wir uns entschlossen haben, einen Unternehmensteil in eine GmbH auszugliedern, mussten wir lange suchen, bis wir einen Ratgeber gefunden hatten, der das neue GmbH-Recht auf den Punkt bringt und so detailliert beschreibt, dass wir alle nötigen Entscheidungsgrundlagen beisammen haben. GmbH-Reform-Dschungel? Ist für uns jetzt kein Problem mehr!“


Ulrike Sparul

Geschäftsführung