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Die wichtigsten Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers auf einen Blick PDF Drucken
Die Redaktion von Das neue GmbH-Recht - Praxishandbuch für Geschäftsführer und Gesellschafter hat für Sie die wichtige Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers zusammengefasst:

  • die Geschäfte der GmbH auf Dauer Gewinn bringend zu führen
  • den Namen und Ruf der GmbH nicht zu schädigen, sondern zu verbessern
  • unternehmerisch zu handeln, aber nicht jedes Geschäftsrisiko einzugehen
  • das Eigeninteresse hintanzustellen und bei Interessenkollisionen immer den Vorteil der GmbH zu wahren
  • pflicht- und wahrheitsgemäße Anmeldung der GmbH zum Handelsregister
  • Pflicht zur Förderung der Unternehmensinteressen
  • Pflicht zur Abführung anfallender Steuern und Sozialabgaben
  • Pflicht zur Beachtung der allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung
  • Beachtung des Wettbewerbsverbots während der Geschäftsführertätigkeit
  • Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzantragstellung

Bei einer Pflichtverletzung haftet der Geschäftsführer grundsätzlich nur der GmbH gegenüber. Er kann nicht von den Gläubigern der Gesellschaft direkt in Anspruch genommen werden.


 
Aktuell

Gerichte verlangen von Geschäftsführern weit reichende Kenntnisse!


Laut Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein „muss sich der Geschäftsführer die notwendigen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Kenntnisse verschaffen, um das Amt auszuführen“. Ganz konkret muss er in der Lage sein, eine Jahresbilanz einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.

Völlig neu ist, dass es nicht zur Haftungsfreistellung genügt, wenn der Geschäftsführer seinen Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen lässt und sich darauf beruft, dass dieser den Jahresabschluss von Berufs wegen korrekt anzufertigen habe. Geschäftsführer müssen daher selbst beurteilen können, ob der Jahresabschluss korrekt ist und dem tatsächlichen Geschäftsverlauf entspricht.

Dadurch erhöht sich jetzt das persönliche Haftungsrisiko – zusätzlich zu den schon geltenden Regelungen der GmbH-Reform.
 




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„Vielen Dank, Herr Schneider! Als wir uns entschlossen haben, einen Unternehmensteil in eine GmbH auszugliedern, mussten wir lange suchen, bis wir einen Ratgeber gefunden hatten, der das neue GmbH-Recht auf den Punkt bringt und so detailliert beschreibt, dass wir alle nötigen Entscheidungsgrundlagen beisammen haben. GmbH-Reform-Dschungel? Ist für uns jetzt kein Problem mehr!“


Ulrike Sparul

Geschäftsführung