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Ernst Schneider



schneiderIst Jurist und Experte für Wirtschaftsfragen mittelständischer Unternehmen. Nach langjähriger Erfahrung in der Ministerialverwaltung und am Bundesfinanzhof ist er als Publizist und Unternehmensberater tätig.





Lutz Schumann



Lutz Schumann Lutz Schumann beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit Rechnungswesen, Controlling und Steuern - als Prokurist, Chefredakteur diverser Infodienste und Buchautor.
 
Aktuell

Gerichte verlangen von Geschäftsführern weit reichende Kenntnisse!


Laut Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein „muss sich der Geschäftsführer die notwendigen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Kenntnisse verschaffen, um das Amt auszuführen“. Ganz konkret muss er in der Lage sein, eine Jahresbilanz einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.

Völlig neu ist, dass es nicht zur Haftungsfreistellung genügt, wenn der Geschäftsführer seinen Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen lässt und sich darauf beruft, dass dieser den Jahresabschluss von Berufs wegen korrekt anzufertigen habe. Geschäftsführer müssen daher selbst beurteilen können, ob der Jahresabschluss korrekt ist und dem tatsächlichen Geschäftsverlauf entspricht.

Dadurch erhöht sich jetzt das persönliche Haftungsrisiko – zusätzlich zu den schon geltenden Regelungen der GmbH-Reform.
 




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„Vielen Dank, Herr Schneider! Als wir uns entschlossen haben, einen Unternehmensteil in eine GmbH auszugliedern, mussten wir lange suchen, bis wir einen Ratgeber gefunden hatten, der das neue GmbH-Recht auf den Punkt bringt und so detailliert beschreibt, dass wir alle nötigen Entscheidungsgrundlagen beisammen haben. GmbH-Reform-Dschungel? Ist für uns jetzt kein Problem mehr!“


Ulrike Sparul

Geschäftsführung